{"id":43,"date":"2026-04-12T16:06:43","date_gmt":"2026-04-12T14:06:43","guid":{"rendered":"https:\/\/kn.atomics.at\/?page_id=43"},"modified":"2026-08-16T19:40:39","modified_gmt":"2026-08-16T17:40:39","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kn.atomics.at\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Karl Nieders\u00fc\u00df GmbH, Stadtplatz 20, 4150 Rohrbach f\u00fcr Unternehmergesch\u00e4fte<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>I. Geltung<\/strong><br>F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen der Firma Karl Nieders\u00fc\u00df GmbH, eingetragen zu FN 89896 a, Stadtplatz 20, 4150 Rohrbach (nachfolgend \u201eVerk\u00e4ufer\u201c oder \u201ewir\u201c genannt) und nat\u00fcrlichen Personen, f\u00fcr die dieses Gesch\u00e4ft zum Betrieb eines Unternehmens geh\u00f6rt (nachfolgend \u201eKunde\u201c genannt) gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c genannt) in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung. Die AGB sind unter www.k-n.at jederzeit abrufbar bzw. in unseren Gesch\u00e4ftsr\u00e4umlichkeiten einsehbar.; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Vertragserf\u00fcllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr alle bestehenden und k\u00fcnftigen Vertragsverh\u00e4ltnisse zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf die AGB Bezug genommen wird. Jedenfalls mit Entgegennahme einer Lieferung durch den Kunden werden von diesem unsere AGB anerkannt. M\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>II. Vertragsabschluss<\/strong><br>Angebote, ob schriftlich, m\u00fcndlich oder telefonisch, erfolgen stets freibleibend und bed\u00fcrfen zu deren Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Best\u00e4tigung durch uns. Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden bedarf einer Auftragsbest\u00e4tigung durch uns. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge werden nur schriftlich erteilt. M\u00fcndliche Kostensch\u00e4tzungen entfalten keine rechtliche Bedeutung. Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge sind mangels abweichender Vereinbarung entgeltlich. Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge werden anhand der Angaben des Kunden erstellt, ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr Vollst\u00e4ndigkeit oder Richtigkeit. Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigungen von den Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben abweichen, sind jene der Auftragsbest\u00e4tigung verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>III. Preis, Zahlungsbedingungen<\/strong><br>Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdr\u00fccklich vereinbart ist, in Euro und exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Zus\u00e4tzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir f\u00fcr die Lieferung Versandkosten.<br>Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen \u00dcbergabe der Ware bar, per Vorauskasse oder per Nachnahme binnen 14 Tagen zu bezahlen. Skontoabz\u00fcge bed\u00fcrfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden sind wir berechtigt f\u00fcr die Zeit vom F\u00e4lligkeitstag bis zum Zahlungseingang Zinsen in H\u00f6he von 10 % p.a. zu verlangen. Vereinbarungen \u00fcber Skonti verlieren ab Zahlungsverzug ihre G\u00fcltigkeit. Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aushaftenden Forderung entstandenen Mahn- bzw. Inkassospesen und Nebengeb\u00fchren gleich der Hauptschuld zu bezahlen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>IV. Vertragsr\u00fccktritt<\/strong><br>Bei Annahmeverzug (Pkt. V) oder anderen wichtigen Gr\u00fcnden, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Verm\u00f6gens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur G\u00e4nze erf\u00fcllt ist. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tats\u00e4chlich entstandenen Schadens zu begehren. Gleiches gilt, wenn der Kunde \u2013 ohne dazu berechtigt zu sein \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktritt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungs- verpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zur\u00fcckzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>V. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrtragung<\/strong><br>Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wobei diesfalls jede Teillieferung als selbstst\u00e4ndige Lieferung zu behandeln ist. Die Gefahr geht in jedem Fall \u2013 auch wenn wir die \u00dcbersendung der Waren an den Kunden \u00fcbernommen haben \u2013 auf den Kunden \u00fcber, sobald die Ware unser Lager verl\u00e4sst, gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zur\u00fcckgestellt wird.<br>Es erfolgt eine normale, f\u00fcr den Versand \u00fcblicherweise geeignete Verpackung. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten f\u00fcr die Zustellung. Auf Wunsch sowie nach unserem freien Ermessen werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden f\u00fcr Transport bzw. Zustellung die tats\u00e4chlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder \u00fcblichen Fracht- und Fuhrl\u00f6hne der gew\u00e4hlten Transportart in Rechnung gestellt. Wird dabei eine besondere Art der Bef\u00f6rderung (Expresszustellung, besondere Art der Verpackung, bestimmtes Transportmittel, bestimmtes Transportunternehmen etc.) vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns erbracht bzw. organisiert. Wenn der Kunde nicht eine besondere Versendungsart bedungen hat, erfolgt die Auswahl derselben durch uns. Der Kunde erkl\u00e4rt sich schon jetzt ausdr\u00fccklich mit einem Versand durch Bahn, Spediteur, Fr\u00e4chter oder Post einverstanden. Erfolgt der Versand durch unseren eigen (Last- ) Kraftwagen, tritt in der oben festgelegten Gefahrtragungsregel keine \u00c4nderung ein. Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, ist der Kunde auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat er auf eigene Kosten s\u00e4mtliche den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Bewilligungen und Best\u00e4tigungen einzuholen, die f\u00fcr die Ausfuhr der Ware aus \u00d6sterreich und die Einfuhr der Ware in den ausl\u00e4ndischen Staat erforderlich sind, beizubringen sowie die entsprechenden Erkl\u00e4rungen abzugeben.<br>Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart \u00fcbernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wof\u00fcr wir eine Lagergeb\u00fchr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserf\u00fcllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>VI. Lieferfrist<\/strong><br>Zur Leistungsausf\u00fchrung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausf\u00fchrung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsma\u00dfnahmen erf\u00fcllt hat.<br>Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu \u00fcberschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen, mindestens vierw\u00f6chigen, Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine grob schuldhaft zu vertreten haben, beschr\u00e4nkt sich der Anspruch des Kunden jedenfalls auf den Ersatz von<br>Verzugsschaden auf insgesamt h\u00f6chstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche \u2013 welcher Art auch immer \u2013 sind ausgeschlossen. Wenn das bestellte Produkt nicht verf\u00fcgbar ist, weil wir mit diesem Produkt oder Teilen davon von unserem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, k\u00f6nnen wir vom Vertrag zur\u00fccktreten. In diesem Fall wird der Verk\u00e4ufer den Kunden unverz\u00fcglich informieren und ihm gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verf\u00fcgbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes w\u00fcnscht, wird der Verk\u00e4ufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverz\u00fcglich erstatten. Liefer- und\/oder Leistungsverz\u00f6gerungen auf Grund h\u00f6herer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die eine Leistungserbringung uns wesentlich erschweren bzw. unm\u00f6glich oder untunlich machen (etwa Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen) haben wir nicht zu vertreten; dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass solche Liefer- bzw. Leistungsverz\u00f6gerungen nicht bei uns selbst, sondern bei unseren Lieferanten oder Subunternehmern auftreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>VII. Geringf\u00fcgige Leistungs\u00e4nderungen<\/strong><br>Im Hinblick auf das von uns gelieferte Naturprodukt gelten geringf\u00fcgige oder sonstige f\u00fcr unsere Kunden zumutbare \u00c4nderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Ma\u00dfen, Farben und Struktur, etc.). Dabei gelten die Hinweise zur Sattelpflege zu finden im Sattelpass.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>VIII. Gew\u00e4hrleistung, Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht<\/strong><br>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden erf\u00fcllen wir in allen F\u00e4llen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die Ware an uns zur\u00fcckliefern zu lassen und in weiterer Folge wieder auf seine Kosten abzuholen. Die Geltendmachung von Mangelfolgesch\u00e4den, insbesondere entgangenem Gewinn, etc. ist ausgeschlossen. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung f\u00fcr den Kunden nicht zumutbar ist. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche m\u00fcssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wir haften nicht f\u00fcr Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf eine unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung beim Kunden oder diesem zurechenbaren Dritten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br>Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, k\u00f6nnen daraus resultierende Anspr\u00fcche, insbesondere wegen Gew\u00e4hrleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware.<br>Der Kunde hat die von uns erbrachte Lieferung unmittelbar nach Lieferung im Hinblick auf Vollst\u00e4ndigkeit und allf\u00e4llige M\u00e4ngel zu \u00fcberpr\u00fcfen. Etwaige M\u00e4ngel der von uns gelieferten Waren sind vom Kunden unverz\u00fcglich ab Erhalt der Waren mittels eingeschriebenen Briefes oder durch Vermerk auf dem Lieferschein\/Frachtbrief uns gegen\u00fcber zu r\u00fcgen. Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu r\u00fcgen. Der Kunde hat dabei die jeweiligen konkreten M\u00e4ngel anzugeben und m\u00f6glichst genau zu beschreiben; eine unsubstantiierte Behauptung nicht n\u00e4her konkretisierter M\u00e4ngel gen\u00fcgt der den Kunden treffenden M\u00e4ngelr\u00fcgepflicht nicht. Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht nicht unmittelbar nach Erhalt der Ware nach, gilt die von uns gelieferte Ware als mangelfrei erbracht bzw. als mit allf\u00e4lligen M\u00e4ngeln akzeptiert. Der Kunde verliert daher seine allenfalls bestehenden Rechte aus Gew\u00e4hrleistung, Schadenersatz und Irrtum. Unsere Verpflichtung zur Gew\u00e4hrleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der einj\u00e4hrigen Gew\u00e4hrleistungsfrist. Stellt sich nach erfolgter M\u00e4ngelr\u00fcge heraus, dass die uns gegen\u00fcber behaupteten Fehler bzw. M\u00e4ngel nicht M\u00e4ngel im Sinne des Gew\u00e4hrleistungsrechtes sind, sondern aus einer fehlerhaften bzw. unsachgem\u00e4\u00dfen Verwendung seitens des Kunden oder sonstigen der Sph\u00e4re des Kunden zuzurechnenden Umst\u00e4nden resultieren, k\u00f6nnen wir dem Kunden f\u00fcr die Untersuchung bzw. Pr\u00fcfung der ger\u00fcgten M\u00e4ngel ein angemessenes Entgelt (einschlie\u00dflich angefallener Spesen) in Rechnung stellen.<br>Die Beweislastumkehr gem\u00e4\u00df \u00a7 924 ABGB zu unseren Lasten wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Lieferung, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge sind vom Kunden zu beweisen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>IX. Schadenersatz und Produkthaftung<\/strong><br>F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. F\u00fcr sonstige Sch\u00e4den haften wir nur f\u00fcr Vorsatz und krass grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt. Schadenersatzanspr\u00fcche sind der H\u00f6he nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Sch\u00e4den im blo\u00dfen Verm\u00f6gen des Kunden durch uns werden in jedem Fall ausgeschlossen. Jeder Schadenersatzanspruch verj\u00e4hrt nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Sch\u00e4diger, sp\u00e4testens aber ein Jahr nach \u00dcbergabe. Die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen wegen laesio enormis, Irrtums oder Wegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage f\u00fcr den Kunden ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>X. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretungen<\/strong><br>Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Warenr\u00fccknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.<br>Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegen\u00fcber Dritten, soweit diese durch Ver\u00e4u\u00dferung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endg\u00fcltigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Forderungen gegen uns d\u00fcrfen ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung nicht abgetreten werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>XI. Rechtswahl, Gerichtsstand<\/strong><br>Es gilt \u00f6sterreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes und des \u00f6sterreichischen Internationalen Privatrechts wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Erf\u00fcllungsort ist A-4150 Rohrbach-Berg. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren \u00f6sterreichische, inl\u00e4ndische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zust\u00e4ndige Gericht ausschlie\u00dflich \u00f6rtlich zust\u00e4ndig. Wir sind allerdings berechtigt, Klagen gegen Kunden auch an deren Wohn- oder Gesch\u00e4ftssitz zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>XII. Urheberrecht; Salvatorische Klausel<\/strong><br>Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erh\u00e4lt daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.<br>Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ung\u00fcltig sein oder ung\u00fcltig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht ber\u00fchrt. In einem solchen Falle ist die ung\u00fcltige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, um den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Karl Nieders\u00fc\u00df GmbH, Stadtplatz 20, 4150 Rohrbach f\u00fcr Unternehmergesch\u00e4fte I. 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